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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1999 - 19 B 1467/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1999 - 19 B 1467/99 (https://dejure.org/1999,7002)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.09.1999 - 19 B 1467/99 (https://dejure.org/1999,7002)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. September 1999 - 19 B 1467/99 (https://dejure.org/1999,7002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    SchVG NRW § 4; ; SchVG NRW § 4 Abs. 6 Satz 6; ; SchVG NRW § 4 Abs. 6 Satz 7; ; SchVG NRW § 7 Abs. 3; ; SchVG NRW § 7 Abs. 5; ; SchVG NRW § 8; ; SchVG NRW § 8 Abs. 1; ; SchVG NRW § ... 8 Abs. 2; ; SchVG NRW § 10; ; SchVG NRW § 12 Abs. 4; ; VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 123 Abs. 3; ; ZPO § 920; ; ZPO § 294; ; SchpflG NRW § 7 Abs. 5; ; VO-SF § 12 Abs. 4; ; SchMG NRW § 15

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderschulbedürftigkeit - Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Anspruchs auf Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an einer allgemeinen Schule; Rechtsschutzinteresse für die Gewährung eines auf Errichtung einer Schule gerichteten vorläufigen Rechtsschutzes bei Unmöglichkeit der Durchführung der Maßnahme ...

Verfahrensgang

  • VG Münster - 1 L 882/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1999 - 19 B 1467/99
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1999 - 19 B 1467/99
    Aber selbst wenn man angesichts der Vorgaben des Benachteiligungsverbots des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, das bei Auslegung und Anwendung des Schulrechts zu beachten ist, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, NJW 1998, 131 (133); Beyerlin, Schulische Integration und der Handlungsauftrag des Staates aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, RdJB 1999, 157 ff., und im Hinblick darauf, dass diese Vorschrift nach ihrem objektiven Regelungsgegenstand den Interessen behinderter Schulpflichtiger und ihrer Eltern zu dienen bestimmt ist, vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei der Prüfung, ob ein Rechtssatz ein subjektiv öffentliches Recht eröffnet Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995, § 11 II 5, insb.
  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91

    Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1999 - 19 B 1467/99
    BVerwG, Beschluss vom 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025 (1026); OVG NRW, Urteil vom 3.5.1991 - 19 A 2515/89 -, .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2000 - 19 B 989/00

    Anspruch auf Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an einer

    zu diesem Planungsermessen des Rates: OVG NRW, Beschluss vom 28.9.1999 - 19 B 1467/99 -, m.w.N.,.

    OVG NRW, Beschluss vom 28.9.1999 - 19 B 1467/99 -.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 28.9.1999 - 19 B 1467/99 -, darauf hingewiesen, dass nach den Protokollen über die Informationsgespräche des Antragsgegners mit Schulleitern der städtischen weiterführenden allgemeinen Schulen und Sonderschulen vom 21.9.1998 und 20.4.1999 die durchgängige Größe der Klassen an den allgemeinen weiterführenden Schulen eine für den gemeinsamen Unterricht erforderliche Teilung dieser Klassen und der sonderpädagogischen Fördergruppe erfordert und dass die hierfür erforderlichen zusätzlichen Lehrerstellen bzw. Lehrerstunden weder vorhanden noch in Aussicht gestellt sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2003 - 19 B 403/03

    Schulversuche zur Erprobung einer zieldifferenten Unterrichtung von Schülern mit

    BVerfG, Beschluss vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, NJW 1998, 131 (132 f.); OVG NRW, Beschlüsse vom 13.5.2002 - 19 A 3100/01 -, 15.8.2000 - 19 B 989/00 -, und 28.9.1999 - 19 B 1467/99 -.

    BVerfG, Beschluss vom 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, a. a. O. (133); OVG NRW, Beschlüsse vom 13.5.2002 - 19 A 3100/01 -, und vom 28.9.1999 - 19 B 1467/99 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 19 A 3100/01

    Anspruch auf Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an einer

    Ein substantiierter Vortrag der Kläger war darüber hinaus nicht nur angesichts der Ausführungen in dem angefochtenen Urteil, sondern auch deshalb zu erwarten, weil bereits der Senat mit Beschlüssen vom 28. September 1999 - 19 B 1467/99 - und 15. August 2000 - 19 B 989/00 - die Beteiligten darauf hingewiesen hat, dass voraussichtlich mit der Errichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe ein zusätzlicher bislang nicht abgedeckter Bedarf an Lehrerstellen bzw. Lehrerstunden entsteht, weil angesichts der Klassenstärken der allgemeinen weiterführenden Schulen in N. eine Teilung der Klassen oder der Fördergruppe erforderlich werden könnte.

    Hierzu bestand aber schon deshalb Veranlassung, weil eine - auch nur vorübergehende - Teilung der Fördergruppe mit Rücksicht darauf, dass sie jedenfalls aus drei Schülern bestehen muss, OVG NRW, Beschluss vom 28. September 1999 - 19 B 1467/99 -, und angesichts der für den Kläger zu 1. erforderlichen "durchgängigen Doppelbesetzung" Schwierigkeiten aufwirft, wenn die Fördergruppe, wie die Kläger geltend machen, "grundsätzlich" (nur) von einer (Sonderschul-) Lehrkraft und einem Sozialpädagogen betreut wird.

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